INQA-Coaching
Häufige Fragen kleiner Betriebe
Die Fragen, die uns Inhaberinnen und Inhaber am häufigsten stellen, mit kurzen und ehrlichen Antworten. Was hier fehlt, klären wir gern am Telefon.
Kosten und Förderung
Was kostet uns das Coaching?
Das hängt von der Zahl der Beratertage und vom Tagessatz ab. Ein Beispiel: Bei 12 Tagen zu je 1.200 Euro netto sind das 14.400 Euro Honorar. Davon werden bis zu 11.520 Euro erstattet, 2.880 Euro tragen Sie selbst. Bei weniger Tagen sinkt beides. Nebenkosten wie Fahrtkosten werden nicht gefördert. Details unter Förderung und Kosten.
Müssen wir das Geld vorstrecken?
Ja. Sie bezahlen das Coaching zunächst vollständig. Die Erstattung beantragen Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Ende bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ausgezahlt wird nach der Prüfung.
Wer stellt den Beratungsscheck aus?
Nur die INQA-Beratungsstelle in Ihrer Region, nach einer kostenlosen Erstberatung. Wir als Coach stellen keine Schecks aus und vermitteln auch keine. Beratungsstelle finden (inqa.de)
Ist uns die Förderung sicher?
Nein, eine Garantie gibt es nicht. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie hängt von den Haushaltsmitteln und der Prüfung ab. Ob Ihr Betrieb grundsätzlich gefördert werden kann, klärt die Beratungsstelle in der Erstberatung.
Wir sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Was gilt dann?
Dann kann der Bruttobetrag angesetzt werden. Für alle anderen Betriebe gilt der Nettobetrag. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Können wir schon vor dem Scheck anfangen?
Nein. Rückwirkend wird nicht gefördert. Erst wenn der Scheck da ist, kann das Coaching beginnen.
Wer gefördert wird
Wir sind nur acht Leute. Geht das trotzdem?
Ja. Das Coaching ist gerade für kleine Betriebe gedacht. Voraussetzung ist unter anderem mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft und dass der Betrieb seit mindestens zwei Jahren am Markt ist.
Zählen die Geschäftsführung und Minijobs mit?
Für die nötige Vollzeitkraft nicht. Die Geschäftsführung, Minijobs und Auszubildende zählen dabei nicht mit. Teilzeit zählt anteilig, mehrere Teilzeitkräfte können zusammen eine Vollzeitstelle ergeben. Wer nur mit Minijobs arbeitet oder allein selbstständig ist, kann nicht gefördert werden.
Aufwand und Ablauf
Wie viel Zeit kostet das unsere Leute?
Einiges, das sollten Sie wissen. Ein kleines Team aus Ihrem Betrieb arbeitet über mehrere Monate regelmäßig mit. In unseren Projekten dauerten die Termine meist vier bis acht Stunden. Dazwischen probieren Ihre Leute Dinge im Alltag aus. Dafür passen die Lösungen am Ende zu Ihrem Betrieb.
Muss die ganze Belegschaft mitmachen?
Nein, aber Ihre Beschäftigten müssen beteiligt sein. Es gibt einen Lenkungskreis mit Geschäftsführung und Vertretung der Beschäftigten und ein Lab-Team, eine kleine Arbeitsgruppe aus Ihren Leuten. Gibt es einen Betriebsrat, wird er einbezogen.
Wie lange dauert das Coaching?
Höchstens sieben Monate ab Ausgabe des Schecks. In unseren Projekten waren es drei bis fünf Monate. Drei bis sechs Monate nach dem Ende folgt ein Ergebnisgespräch mit der Beratungsstelle.
Kommen Sie zu uns in den Betrieb?
Ja. Wir begleiten Betriebe bundesweit, und das Coaching findet in der Regel bei Ihnen vor Ort statt. Einzelne Termine können auch online laufen, solange dabei niemand ausgeschlossen wird.
Was sind Gestaltungsfelder?
Das Programm ordnet jedes Coaching einem oder mehreren von sechs Gestaltungsfeldern zu, etwa „Produktionsmodell & Arbeitsorganisation“ oder „Führung, berufliche Entwicklung & Karriere“. Welche Felder bei Ihnen gelten, wird in der Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle festgelegt und im Auftakt im Betrieb noch einmal festgehalten. Alle sechs Felder und was sie im Alltag bedeuten, finden Sie unter Themen.
KI, Software und Daten
Geht es nur um KI?
Nein. KI kann ein Thema sein, wenn es zu dem passt, was sich in Ihrem Betrieb ändern soll. In unseren Projekten kam KI meist erst dran, nachdem Abläufe und Zuständigkeiten geklärt waren. Mehr unter Themen.
Bekommen wir neue Software bezahlt?
Nein. Gefördert wird die Beratung. Im Coaching klären Sie, welche Werkzeuge Sie wirklich brauchen. Was Sie danach anschaffen, entscheiden und bezahlen Sie selbst.
Was passiert mit unseren Daten?
Für die Abrechnung werden Ergebnisse und Teilnahme in Berichten festgehalten, die Sie mit dem Antrag einreichen. Geht es um KI, sprechen wir von Anfang an darüber, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen. Dafür gelten Datenschutzrecht und Mitbestimmung wie sonst auch.
Was kommt nach dem Coaching?
Ihr Team arbeitet mit dem weiter, was es erarbeitet hat. Das ist das Ziel. Wenn Sie danach Unterstützung wollen, etwa bei der Einführung eines Werkzeugs, sprechen wir darüber. Ein Muss ist das nicht.
Ihre Frage war nicht dabei?
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und was Sie wissen möchten. Wir rufen Sie zurück.