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INQA-Coaching

Förderung und Kosten, ehrlich gerechnet

Das Programm INQA-Coaching fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds Plus. Gefördert wird die Beratung, nicht die Software. Hier steht, was erstattet wird, was Sie selbst tragen und wer gefördert werden kann. Alexander Otto ist autorisierter INQA-Coach und begleitet Betriebe bundesweit.

Kleines Glashäuschen mit Dachgarten aus Laub und Moos im Sand, warmes Licht im Inneren, feine Datenteilchen
Zuschuss, bis zu
80 %
Höchstsatz je Beratertag, netto
1.200 €
Beratertage, höchstens
12
Dauer des Coachings, höchstens
7 Monate

So funktioniert der Zuschuss

Erstattet werden bis zu 80 % des Honorars je Beratertag. Angesetzt wird dabei höchstens ein Tagessatz von 1.200 Euro netto. Liegt das Honorar darüber, wird der Mehrbetrag nicht gefördert. Gefördert werden bis zu 12 Beratertage zu je acht Stunden, die sich auf mehrere Termine verteilen lassen. Den Rest, mindestens 20 %, tragen Sie selbst.

Nebenkosten wie Fahrtkosten oder Material sind nicht förderfähig. Betriebe, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können den Bruttobetrag ansetzen. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.

Ein Rechenbeispiel

Ein Beispiel bei voller Ausschöpfung: 12 Beratertage zu je 1.200 Euro netto ergeben 14.400 Euro Honorar. Davon werden bis zu 11.520 Euro erstattet. 2.880 Euro tragen Sie selbst.

Bei weniger Tagen sinken Honorar und Zuschuss entsprechend. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Angebot und keine Zusage.

Vorleistung

Sie zahlen zuerst, der Zuschuss kommt danach

  • Vorleistung

    Sie bezahlen das Coaching zunächst vollständig aus eigenen Mitteln. Planen Sie das in Ihrer Liquidität ein.
  • Antrag nach dem Ende

    In der Regel innerhalb eines Monats nach dem Ende des Coachings stellen Sie den Antrag auf Erstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die INQA-Beratungsstelle unterstützt Sie dabei.
  • Erstattung nach Prüfung

    Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn die Unterlagen und Ergebnisse geprüft sind.
  • Keine Garantie

    Auf die Förderung gibt es keinen Rechtsanspruch, sie hängt von den Haushaltsmitteln und der Prüfung ab. Den Beratungsscheck stellt die INQA-Beratungsstelle aus. Wir können keine Förderung zusagen.

Voraussetzungen

Wer gefördert werden kann

Ob Ihr Betrieb gefördert werden kann, prüft verbindlich die INQA-Beratungsstelle in der kostenlosen Erstberatung. Die wichtigsten Punkte:

  • Weniger als 250 Beschäftigte

    Dazu höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen zählen mit.
  • Mindestens zwei Jahre am Markt

    Gerechnet bis zur Erstberatung. Eine Übernahme oder ein Wechsel der Rechtsform schadet nicht, wenn der Betrieb im Wesentlichen weitergeführt wird.
  • Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft

    Die Geschäftsführung, Minijobs und Auszubildende zählen dabei nicht mit. Teilzeit zählt anteilig, mehrere Teilzeitkräfte können zusammen eine Vollzeitstelle ergeben.
  • Sitz in Deutschland

    Unternehmen, Freie Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
  • Beteiligung der Beschäftigten

    Ihre Beschäftigten und, falls vorhanden, der Betriebsrat werden einbezogen. Ohne diese Beteiligung gibt es keine Förderung.

Ausschlüsse

Wer nicht gefördert werden kann

  • Betriebe, die schon teilgenommen haben

    Das INQA-Coaching gibt es für jeden Betrieb nur einmal.
  • Betriebe nur mit Minijobs

    Es braucht mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft.
  • Öffentliche Beteiligung ab 25 %

    Betriebe, an denen die öffentliche Hand mit 25 % oder mehr beteiligt ist.
  • Insolvenz und Zwangsvollstreckung

    Auch eine laufende Überwachung eines Insolvenzplans schließt die Förderung aus.
  • Beratungsunternehmen

    Betriebe, die selbst in Personalpolitik oder Arbeitsorganisation beraten.
  • Bestimmte Wirtschaftszweige

    Ausgeschlossen sind Bereiche, die nach den EU-Regeln für De-minimis-Beihilfen nicht gefördert werden dürfen, zum Beispiel Fischerei, Aquakultur und landwirtschaftliche Erzeugung.
  • Doppelte Förderung und früher Start

    Keine zweite öffentliche Förderung für denselben Zweck. Und kein Beginn vor dem Scheck: Rückwirkend wird nicht gefördert.

De-minimis und Fristen

Das Coaching zählt als De-minimis-Beihilfe. Für Beihilfen dieser Art gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Das betrifft nur Betriebe, die schon viele andere Beihilfen bekommen haben.

Nach aktuellem Stand gibt es Beratungsschecks bis zum 30. Juni 2028. Das Coaching muss bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Wer 2028 starten möchte, sollte deshalb nicht zu lange warten.

Stand: Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026. Verbindlich sind die Richtlinie und die Auskunft der Beratungsstelle. Weitere Informationen auf inqa.de.

Erst prüfen, dann planen

Sechs Fragen geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihr Betrieb gefördert werden kann und ob das Coaching jetzt passt.